Liebe Karateka,
Inzwischen haben wir genauere Vorgaben vom Bundesamt für Gesundheit für unseren Trainingsbetrieb im Dojo erhalten [Art. 6e Besondere Bestimmungen für den Sportbereich (Bundes-Verordnung vom 28.10.2020)].
Schaut bitte die Details an! Hier klicken!